EU-Fahrgastrechte-Verordnung 2021/782

Seit Juni 2023 gilt die neue EU-Verordnung 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr. Diese Verordnung stärkt die Rechte der Bahnreisenden bei Verspätungen, Zugausfällen und anderen Störungen.

Entschädigungsansprüche bei Verspätung

Ab 60 Minuten Verspätung

25%

des Ticketpreises

Ab 120 Minuten Verspätung

50%

des Ticketpreises

Weitere Rechte bei Verspätung

  • Weiterreise oder Erstattung: Bei mehr als 60 Minuten voraussichtlicher Verspätung können Sie die Reise abbrechen und den vollen Ticketpreis erstattet bekommen
  • Betreuungsleistungen: Bei Verspätungen ab 60 Minuten haben Sie Anspruch auf kostenlose Getränke und Mahlzeiten
  • Hotelunterkunft: Wenn eine Übernachtung erforderlich wird, muss das Bahnunternehmen für eine Unterkunft sorgen
  • Alternative Beförderung: Bei Zugausfall muss eine alternative Beförderung zum Zielort angeboten werden
  • Aufhebung der Zugbindung: Bei Sparschiene-Tickets entfällt die Zugbindung automatisch bei Verspätungen ab 30 Minuten

Entschädigung beantragen

Entschädigungsanträge können Sie einreichen über:

  • ÖBB App: Direkt in der App unter "Meine Reisen"
  • Online: Über das Formular auf oebb.at
  • ÖBB Reisezentrum: Persönlich am Bahnhof
  • Post: Schriftlich an den ÖBB Kundenservice

Schlichtungsstelle: Wenn Sie mit der Entscheidung der ÖBB nicht einverstanden sind, können Sie sich an die apf - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden (apf.gv.at). Die apf ist die offizielle Schlichtungsstelle in Österreich.

Häufig gestellte Fragen zu Fahrgastrechten

Ab wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort erhalten Sie 25% des Ticketpreises, ab 120 Minuten 50%. Dies gilt gemäß EU-Verordnung 2021/782.

Gilt die Entschädigung auch bei höherer Gewalt?

Seit der neuen EU-Verordnung 2021/782 können Bahnunternehmen bei außergewöhnlichen Umständen (höhere Gewalt) die Entschädigung verweigern. Dies gilt z.B. bei Unwetter, aber nicht bei Streiks.

Wie lange habe ich Zeit, einen Antrag zu stellen?

Sie haben 3 Monate ab dem Reisetag Zeit, einen Entschädigungsantrag bei den ÖBB einzureichen. Bei der apf-Schlichtungsstelle können Sie sich bis zu 1 Jahr nach dem Vorfall beschweren.