Entschädigung bei Zugverspätung

Wenn Ihr ÖBB-Zug verspätet am Ziel ankommt, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 2021/782 Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Verspätung.

60-119 Minuten Verspätung

25%

des Ticketpreises als Entschädigung

Ab 120 Minuten Verspätung

50%

des Ticketpreises als Entschädigung

So beantragen Sie die Entschädigung

  1. Bewahren Sie Ihr Ticket auf - Sie benötigen das Original oder den Buchungscode
  2. Dokumentieren Sie die Verspätung - Screenshot der ÖBB App oder Bestätigung des Zugbegleiters
  3. Antrag einreichen - Über die ÖBB App, online auf oebb.at oder im Reisezentrum
  4. Auszahlung erhalten - In der Regel innerhalb von 30 Tagen als Gutschein oder Banküberweisung

Weitere Rechte bei Verspätung

  • Aufhebung der Zugbindung: Bei Sparschiene-Tickets entfällt die Zugbindung ab 30 Minuten Verspätung
  • Betreuung: Bei längerer Wartezeit kostenlose Getränke und Snacks
  • Hotelübernachtung: Wenn eine Weiterreise erst am nächsten Tag möglich ist
  • Taxikosten: In bestimmten Fällen Erstattung alternativer Beförderung
  • Vollständige Erstattung: Wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten

Schlichtungsstelle: Sind Sie mit der ÖBB-Entscheidung nicht zufrieden, wenden Sie sich an die apf - Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf.gv.at). Die Schlichtung ist kostenlos.

Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Entschädigung bei Verspätung?

Am einfachsten über die ÖBB App unter "Meine Reisen", online auf oebb.at oder persönlich im ÖBB Reisezentrum. Sie benötigen Ihr Ticket und einen Nachweis der Verspätung.

Wie wird die Entschädigung ausgezahlt?

Sie können zwischen einem ÖBB-Gutschein und einer Banküberweisung wählen. Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 30 Tage.

Gibt es einen Mindestbetrag für die Entschädigung?

Ja, Entschädigungsbeträge unter 4€ werden nicht ausgezahlt. Dies entspricht der EU-Verordnung 2021/782.